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   BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R   

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https://dejure.org/2001,2198
BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R (https://dejure.org/2001,2198)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R (https://dejure.org/2001,2198)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R (https://dejure.org/2001,2198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übergangsleistung - Ermessen - Bemessung der Übergangsleistung - Krankengeld - Krankengeldhöhe - Unfallversicherung

  • Judicialis

    BKVO § 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO § 3 Abs. 2 S. 1
    Übergangsleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R- HVBG-Info 1999, 2387).

    Danach hat sie objektiv eine präventive, krankheitsvorbeugende Funktion und soll den Versicherten veranlassen, die gefährdende Tätigkeit aufzugeben (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO).

    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung -

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN und zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R- HVBG-Info 1999, 2387).

    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Daher dient die Übergangsleistung nach dem Normprogramm des § 3 Abs. 2 BKVO dazu, den Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation zu stützen und - wenn das unvermeidlich erscheint - ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau zu verschaffen (BSGE 50, 40, 43 = SozR 5677 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst -

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94

    Anforderungen an die Berechnung der Übergangsleistung; Zugrundelegung eines

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    § 3 Abs. 2 BKVO bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 - HVBG-Info 1995, 2410).
  • BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Danach hat sie objektiv eine präventive, krankheitsvorbeugende Funktion und soll den Versicherten veranlassen, die gefährdende Tätigkeit aufzugeben (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 46/92

    Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen infolge der "Gefahr einer Berufskrankheit"

    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Danach hat sie objektiv eine präventive, krankheitsvorbeugende Funktion und soll den Versicherten veranlassen, die gefährdende Tätigkeit aufzugeben (BSGE 40, 146, 150 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - HV-Info 1993, 2314; BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO).
  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
    Auszug aus BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
    Aber auch nach der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (BSGE 19, 157, 158) sei die Ermessensausübung ermessensfehlerhaft gewesen, da auch bei einer Staffelung der Leistungen laufend zu prüfen sei, ob nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung gebieten würden.
  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Die Übergangsleistung ist eine präventive, zukunftsgerichtete Hilfe, die nach Ablauf des Fünf-Jahres-Zeitraums nicht mehr rückwirkend erbracht werden kann; sie ist nicht zum Ausgleich eines konkreten Schadens gedacht (Aufgabe von BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 = BSGE 30, 88 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; Aufgabe von BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R = HVBG-INFO 1999, 2387; Aufgabe von BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R = HVBG RdSchr VB 39/2002).

    Dieses Recht des Versicherten auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Trägers entsteht, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO erfüllt sind (BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R - Juris RdNr 14) .

    Frühere insoweit anders lautende Rechtsprechung (BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89; BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R; BSG vom 4.12.2001 - B 2 U 6/01 R) gibt der Senat auf.

  • LSG Bayern, 02.03.2022 - L 2 U 21/15

    Unfallversicherung: Gewährung von Übergangsleistungen

    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2001, Az. B 2 U 6/01 R, m. w. N.).

    Denn insbesondere ist es nicht als besonderer Umstand anzusehen, dass das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis bei Bezug von Lohnersatzleistungen absinkt (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2001, Az. B 2 U 6/01 R, Juris, Rn. 16), dies wird vielmehr der Regelfall sein.

    Dies gilt zum einen, sofern sie die mit Urteil des BSG vom 22.03.2011, B 2 U 12/10 R, erfolgte Aufgabe der früheren Rechtsprechung des BSG, wonach § 3 Abs. 2 BKV noch als eine konkrete Schadensberechnungsvorschrift betrachtet worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 25.09.1969, 5 RKnU 2/69, vom 04.05.1999, B 2 U 9/98 R, und vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R), kritisieren.

  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem

    Dies ergibt sich aus dem Charakter des Anspruchs auf Übergangsleistungen, der - neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit - ein echter Schadensersatzanspruch ist (s. BSG, Urteil vom 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R), der auch dann noch erfüllt werden kann, wenn er erst nach dem fünfjährigen Anspruchszeitraum bescheidmäßig festgestellt wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 2 KN 155/08

    Ordnungsgemäße Ermessensausübung bei Bestimmung der Höhe von Übergangsleistungen

    Auf die Übergangsleistung besteht nur dem Grunde nach ein Anspruch, während die Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers steht (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R mwN).

    Die Sach- und Rechtslage entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 04.12.2001, Az B 2 U 6/01 R) sowie dem o. g. Urteil des erkennenden Senats.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2008 - L 2 KN 254/07

    Berechnung der Höhe von Übergangsleistungen nach der Berufskrankheitenverordnung;

    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R mwN).

    § 3 Abs. 2 BKV bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich, sondern soll dem Versicherten - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation stützen und wenn es unvermeintlich erscheint, ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau verschaffen (BSG, Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18

    Umfang der Fahrkostenerstattung durch den Unfallversicherungsträger im Rahmen der

    Denn durch Gesetz- bzw. Verordnungsgeber werden Obergrenzen festgesetzt - z. B. § 3 Abs. 2 S. 2 BKVO -, die keineswegs ausgeschöpft werden müssen und die - selbst bei voller Ausschöpfung - nicht immer den vollen wirtschaftlichen Schaden des Versicherten ersetzen können (Bundessozialgericht, BSG, Urteile vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -, juris m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - L 3 U 138/06

    Übergangsleistung, wiederkehrende Zahlung, Mindestverdienstausgleich, Staffelung,

    In der Entscheidung des BSG vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R - habe dieses die Staffelung nach Fünfteln ausdrücklich gebilligt.

    Das hat das Sozialgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -, zitiert nach juris) zutreffend ausgeführt.

  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06

    Berücksichtigung des durch die Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eingetretenen

    Es ist daher dem Bundessozialgericht (BSG) zuzustimmen, wenn es ausgehend von seiner Entscheidung vom 28.02.1980 (8a RU 66/78) in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R) davon ausgeht, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Höchstdauer und der Höchstbeträge eine Übergangsleistung durch pflichtgemäße Ausübung des am Zweck der Übergangsleistung zu orientierenden Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles Übergangsleistungen zu erbringen haben.

    Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit einen echten Schadensersatzanspruch begründet (BSG vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2005 - L 1 U 2127/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhabe am Arbeitsleben - Höhe der

    Die Übergangsleistung soll den Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei der Festigung seiner sich nach der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit wandelnden wirtschaftlichen Situation stützen und - wenn das unvermeidlich erscheint - ihm einen allmählichen Übergang auf das nun niedrigere wirtschaftliche Niveau zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2005 - L 6 U 4600/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Minderverdienst - Berechnung

    Er trug vor, wie sich aus dem Urteil des BSG vom 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R ergebe, handle es sich bei der Übergangsleistung um einen echten Schadenersatzanspruch.
  • LSG Bayern, 23.01.2008 - L 2 U 278/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn der Übergangsleistung gem BKV § 3 Abs 2 -

  • SG Karlsruhe, 30.03.2016 - S 4 U 4414/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV:

  • BSG, 06.09.2022 - B 2 U 48/22 B

    Reduzierung von Übergangsleistungen; Grundsatzrüge im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - L 15 U 668/19
  • BSG, 14.08.2008 - B 2 KN 10/08 U B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - L 4 (2) U 22/03

    Anspruch auf Übergangsleistungen wegen einer Berufskrankheit ; Objektives

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 10 U 2378/08
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